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   BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09   

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BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2010 - 5 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 5 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BAföG § 27 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 28 Abs. 3 Satz 1, § ... 29 Abs. 3, § 41 Abs. 4; BGB §§ 667, 1361a, 1568a; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 Nr. 1, 2; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3, § 50; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 4
    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; BAföG-Verwaltungsvorschrift; Bindungswirkung der ~; Fahrlässigkeit; grobe; bei Angaben zum Vermögen; Gleichheit im Unrecht; grob fahrlässig unrichtige Angaben; Haushaltsgegenstand; Kraftfahrzeug kein ~; ...

  • openjur.de

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; BAföG-Verwaltungsvorschrift; Bindungswirkung der ~; Fahrlässigkeit; grobe; bei Angaben zum Vermögen; Gleichheit im Unrecht; grob fahrlässig unrichtige Angaben; Haushaltsgegenstand; Kraftfahrzeug kein ~; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 27 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 28 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3
    Angabe; Angaben, unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung; Auto; BAföG-Verwaltungsvorschrift, Bindungswirkung der ~; Fahrlässigkeit, grobe, bei Angaben zum Vermögen; Gleichheit im Unrecht; Haushaltsgegenstand; Haushaltsgegenstand, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 29 Abs 1 BAföG, § 28 Abs 3 BAföG, § 27 Abs 1 BAföG, § 27 Abs 2 Nr 4 BAföG
    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Kraftfahrzeug als einsetzbares Vermögen; Begriff des Hausratsgegenstandes und Ausbildungsförderung

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeug als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder als verwertbares und anzurechnendes Vermögen; Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheids über Ausbildungsförderung bei der Nichtberücksichtigung von ...

  • rewis.io

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Kraftfahrzeug als einsetzbares Vermögen; Begriff des Hausratsgegenstandes und Ausbildungsförderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Kraftfahrzeug als einsetzbares Vermögen; Begriff des Hausratsgegenstandes und Ausbildungsförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeug als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG ) oder als verwertbares und anzurechnendes Vermögen; Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheids über Ausbildungsförderung bei der Nichtberücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Auto als Haushaltsgegenstand beim BAföG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Pkw für BAföG-Bezieher

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    BAFöG-Rückforderung wegen Pkw

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 926
  • FamRZ 2010, 1728
  • DVBl 2010, 1320
  • DÖV 2010, 986
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Beschluss vom 18. März 2009 - BVerwG 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14; s.a. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81; s.a. BSG, Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - BSGE 42, 184, vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10, vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - FEVS 52, 494).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat indes - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine umfassenden Feststellungen zur Frage getroffen, ob Umstände vorlagen, die nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Klägers sowie den besonderen Umständen des Falles (zum sog. subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff s. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O.) eine andere Beurteilung rechtfertigen.

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    c) Der Verwaltungsgerichtshof hat in rechtsfehlerfreier Anwendung der Grundsätze, die der Senat (s. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1) zur förderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit unentgeltlicher Vermögensübertragungen entwickelt hat, dem Kläger auch den Wert eines auf dessen Schwester übertragenen Aktiendepots zugerechnet, der zu dem hier nach § 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG (a.F.) noch maßgeblichen Zeitpunkt des Endes des vor der Antragstellung abgelaufenen Jahres 3 658, 50 EUR betragen hatte.

    Auch unabhängig vom Bestehen eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses hängt es von den Umständen einer etwaigen Übertragung der für den Aktienkauf erforderlichen Mittel (oder der Aktien selbst) durch Dritte auf den Kläger ab, ob die Grundsätze zur förderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit unentgeltlicher Vermögensübertragungen (s. Urteil vom 13. Januar 1983, a.a.O.) auf die besondere Konstellation übertragbar sind, dass einem Auszubildenden ein Vermögenswert erst nach Beginn der Ausbildung zugeflossen und dann mehr als sechs Monate vor der neuerlichen Antragstellung wieder abgeflossen ist.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats können Herausgabeansprüche des Treugebers gegen den Auszubildenden als Treuhänder jedenfalls nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG abzugsfähig sein, wenn es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10, - BVerwG 5 C 12.08 - a.a.O. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris).

    Die Anerkennung einer bestehenden Schuld als abzugsfähig setzt allerdings nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung gerade im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist (s. Urteil vom 4. September 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Behörden in ihrer bisherigen Praxis ggf. auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift allein oder in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz (vgl. Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1) nur die Verwertung solcher Kraftfahrzeuge verlangt haben, bei denen nicht die Funktion als Fortbewegungsmittel im Vordergrund stand oder die einen für Auszubildende überdurchschnittlichen Wert verkörperten, ansonsten aber Kraftfahrzeuge als Haushaltsgegenstände und damit nicht als Vermögensgegenstand gewertet oder sonst (z.B. nach § 29 Abs. 3 BAföG) anrechnungsfrei gelassen haben.
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Die in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angabe muss für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes kausal geworden sein (s. BSG, Urteile vom 1. August 1978 - 7 RAr 37/77 - BSGE 47, 28 und vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 - SozSich 1985, 158 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 5 C 33.88
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Behörden in ihrer bisherigen Praxis ggf. auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift allein oder in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz (vgl. Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1) nur die Verwertung solcher Kraftfahrzeuge verlangt haben, bei denen nicht die Funktion als Fortbewegungsmittel im Vordergrund stand oder die einen für Auszubildende überdurchschnittlichen Wert verkörperten, ansonsten aber Kraftfahrzeuge als Haushaltsgegenstände und damit nicht als Vermögensgegenstand gewertet oder sonst (z.B. nach § 29 Abs. 3 BAföG) anrechnungsfrei gelassen haben.
  • SG Berlin, 12.12.2005 - S 77 AL 3448/04

    Rücknahme von Verwaltungsakten - Beruhen - wesentlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Auch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Theorie des wesentlichen Zusammenhangs (s.a. SG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2005 - S 77 AL 3448/04 - juris) rechtfertigt nicht, für die Zurechnung hypothetische Kausalverläufe zu konstruieren, bei denen grob fahrlässig unterlassene Angaben zu einem bestimmten Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Ermittlungen und Erkenntnissen zu anderen Vermögensgegenständen geführt hätten, zu denen Angaben ohne ein Vertrauensschutz beseitigendes Verschulden unterlassen worden sind.
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Die in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angabe muss für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes kausal geworden sein (s. BSG, Urteile vom 1. August 1978 - 7 RAr 37/77 - BSGE 47, 28 und vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 - SozSich 1985, 158 ).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Danach kann auch ein Kraftfahrzeug Haushaltsgegenstand sein, wenn es aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Ehegatten für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt wird und nicht den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - NJW 1991, 1547 ).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Beschluss vom 18. März 2009 - BVerwG 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14; s.a. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81; s.a. BSG, Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - BSGE 42, 184, vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10, vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - FEVS 52, 494).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 12 B 06.3180

    Ausbildungsförderung; Personenkraftwagen; Haushaltsgegenstand; verdecktes

  • BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99

    Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83

    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 12 ME 342/03

    Die Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft knüpft nicht an das Unterhaltsrecht an;

  • OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

  • OVG Brandenburg, 28.12.2004 - 2 E 196/04

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Eigentum eines

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1992 - 3 UF 134/91
  • VG Minden, 21.10.2004 - 9 K 6934/03

    Bewilligung von Ausbildungsförderung; Rechtmäßigkeit i.R.d. Aufhebung eines

  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 12 ZB 06.523
  • OLG Oldenburg, 22.07.1996 - 12 WF 106/96

    Pkw

  • VG Augsburg, 18.09.2007 - Au 3 K 07.600
  • VG München, 01.03.2006 - M 15 K 04.6489
  • VG Ansbach, 05.12.2005 - AN 2 K 05.01183
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Ob die Unentgeltlichkeit der Übertragung genügt, um diese ohne Weiteres als Rechtsmissbrauch zu werten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 47).

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).

    Die Nichtangabe des Wertpapierdepots war für die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsbescheide auch kausal (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 40).

    Die Jahresfrist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Insbesondere rechtfertigt die durch Gesetz vom 2. Dezember 2004 (BGBl I S. 3127) lediglich klarstellende Einfügung des § 41 Abs. 4 BAföG nicht den Umkehrschluss, die Erkenntnisse aus einem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenabgleich unterlägen einem Verwertungsverbot (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O.).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Inwieweit auch im BAföG - wie im SGB II - die Deckung der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen gewährleistet werden müsste (vgl zur Pauschalierung und Typisierung in der Ausbildungsförderung: BVerwG Urteil vom 30.6.2010 - 5 C 3/09 - juris RdNr 32) , bedurfte hier keiner Prüfung.
  • BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten

    Diese rechtliche Einordnung widerspricht eindeutig den gesetzlichen Vorgaben und bindet überdies als sog. norminterpretierende Verwaltungsvorschrift die Gerichte nicht (vgl. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 38).
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